Vorsorge

Wir kümmern uns um Eure Vorsorge.

Wir sorgen vor, damit Ihr gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität geschützt seid.

Während die Personalvorsorgestiftung UIAG die Grundleistungen abdeckt, werden die ausserobligatorischen Leistungen der darin eingeschlossenen Arbeitnehmer über die Zusatzvorsorgestiftung UIAG abgesichert. In beiden Fällen werden je Arbeitnehmer individuelle Sparkonten geführt.

Nachfolgend findet Ihr einen Überblick zu den Vorsorgeplänen und zu den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen beider Stiftungen. Die Einzelheiten zu den Leistungen und zur Finanzierung entnehmt Ihr bitte den Reglementen in den Downloads.


Personalvorsorgestiftung UIAG

Vorsorgeplan

Der Vorsorgeplan der Personalvorsorgestiftung UIAG ist im Leistungsprimat aufgebaut. Im Versicherungsfall werden die Leistungen aufgrund des versicherten Lohnes mit einem Prozentsatz zum Voraus festgelegt.

Die Finanzierung erfolgt über Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge.

  • Ordentliches Rentenalter: 65 für Männer und Frauen
  • Versicherter Lohn: Jahreslohn minus Koordinationsabzug in der Höhe von 40% des festgelegten Jahreslohnes
    • max. 120% der maximalen einfachen AHV-Altersrente multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad
  • Beiträge und Nachzahlungen für Lohnerhöhungen: nach Alter gestaffelt
  • Altersrente: max. 50% des versicherten Lohnes
  • Invalidenrente: 60% des versicherten Lohnes
  • Ehegatten- und Partnerrente: 40% des versicherten Lohnes bzw. 77% der Altersrente
  • Kinderrente: 15% des versicherten Lohnes bzw. 30% der Altersrente
  • Todesfallkapital: 100% der versicherten Altersrente
    • plus Guthaben auf zusätzlichem Sparkonto und Überschusskonto plus freiwillige Einkäufe abzüglich Vorbezüge

Basisvorsorge

Die Sparbeiträge (Altersgutschriften) sind nach Alter abgestuft.
Die Beiträge betragen (in Prozent des versicherten Lohnes) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je:

  • 25 – 34 Jahre, 6.75%
  • 35 – 44 Jahre, 7.25%
  • 45 – 54 Jahre, 7.25%
  • 55 – 65 Jahre, 7.25%

Risikobeiträge

Die Beiträge sind nach Alter abgestuft.

  • bis 24 Jahre
    • 1.50% Arbeitnehmer
    • 1.50% Arbeitgeber
  • über 24 Jahre
    • 2.50% Arbeitnehmer
    • 2.50% Arbeitgeber

Überschussbeitrag

Die Beiträge sind nach Alter abgestuft. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber:

  • 25 – 34 Jahre, 2.00%
  • 35 – 44 Jahre, 2.50%
  • 45 – 54 Jahre, 2.50%
  • 55 – 65 Jahre, 4.00%

Zusatzvorsorgestiftung UIAG

Vorsorgeplan

Die Zusatzvorsorgestiftung wird im Beitragsprimat geführt. Im Versicherungsfall werden die Leistungen aufgrund der Beiträge berechnet und nach dem effektiv angesparten Guthaben ausgewiesen.

Alters-, Todesfall- und auch Invaliditätsleistungen werden ausschliesslich in Kapitalform erbracht.

Basisvorsorge

Die ordentlichen Beiträge (Altersgutschriften) sind nach Alter abgestuft.

Die Beiträge betragen (in Prozent des versicherten Lohnes):

  • 25 – 34 Jahre
    • Arbeitgeber: 9.00%
    • Arbeitnehmer: Skala 1: 4.50%, Skala 2: 2.25%, Skala 3: 0.00%
  • 35 – 44 Jahre
    • Arbeitgeber: 12.00%
    • Arbeitnehmer: Skala 1: 6.00%, Skala 2: 3.00%, Skala 3: 0.00%
  • 45 – 54 Jahre
    • Arbeitgeber: 15.00%
    • Arbeitnehmer: Skala 1: 7.50%, Skala 2: 3.75%, Skala 3: 0.00%
  • 55 – 65 Jahre
    • Arbeitgeber: 18.00%
    • Arbeitnehmer: Skala 1: 9.00%, Skala 2: 4.50%, Skala 3: 0.00%