Wir kümmern uns um Eure Vorsorge.
Wir sorgen vor, damit ihr gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität geschützt seid.
Während die Personalvorsorgestiftung UIAG die Grundleistungen abdeckt, werden die ausserobligatorischen Leistungen der darin eingeschlossenen Arbeitnehmer über die Zusatzvorsorgestiftung UIAG abgesichert. In beiden Fällen werden je Arbeitnehmer individuelle Sparkonten geführt.
Nachfolgend findet ihr einen Überblick zu den Vorsorgeplänen und zu den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen beider Stiftungen. Die Einzelheiten zu den Leistungen und zur Finanzierung entnehmt ihr bitte den Reglementen in den Downloads.
Personalvorsorgestiftung UIAG
Vorsorgeplan
Der Vorsorgeplan der Personalvorsorgestiftung UIAG ist im Beitragsprimat aufgebaut. Im Versicherungsfall werden die Leistungen aufgrund der Beiträge berechnet und nach dem effektiv angesparten Altersguthaben ausgewiesen.
Die Finanzierung erfolgt über Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge.
- Ordentliches Rentenalter: 65 für Männer und Frauen
- Leistungen im Alter:
- Altersrenten = Umwandlungssatz multipliziert mit dem Altersguthaben bei Pensionierung
- Alterskinderrenten = 30% der Altersrente
- Leistungen im Invaliditätsfall:
- Invalidenrenten = 60% des versicherten Lohnes
- Invalidenkinderrenten = 15% des versicherten Lohnes
- Leistungen im Todesfall
- Ehegattenrenten =40% des versicherten Lohnes bzw. 77% der laufenden Altersrente
- Lebenspartnerrenten =40% des versicherten Lohnes bzw. 77% der laufenden Altersrente
- Rente für den geschiedenen Ehegatten
- Waisenrenten = 15% des versicherten Lohnes bzw. 30% der laufenden Altersrente
- Todesfallkapital (mindestens 50% des versicherten Lohnes)
Zusatzvorsorgestiftung UIAG
Vorsorgeplan
Die Zusatzvorsorgestiftung wird im Beitragsprimat geführt. Im Versicherungsfall werden die Leistungen aufgrund der Beiträge berechnet und nach dem effektiv angesparten Guthaben ausgewiesen.
Alters-, Todesfall- und auch Invaliditätsleistungen werden ausschliesslich in Kapitalform erbracht.
Gesetzesgrundlagen
Downloads
Personalvorsorgestiftung UIAG
Reglemente
- Vorsorgereglement PVS – gültig ab 01.01.2026
- Vorsorgereglement PVS – gültig ab 01.01.2025
- Vorsorgereglement PVS – gültig ab 01.01.2024
- Vorsorgereglement PVS – gültig ab 01.01.2022
- Vorsorgereglement PVS – gültig ab 01.01.2021
- Rückstellungsreglement – gültig ab 31.12.2022 / Rückstellungsreglement – gültig ab 31.12.2021
- Teilliquidationsreglement – in Kraft mit Verfügung Aufsicht vom 09.02.2011
Zusatzvorsorgestiftung UIAG
Reglemente
- Vorsorgereglement ZVS – gültig ab 01.01.2026
- Vorsorgereglement ZVS – gültig ab 01.01.2025
- Vorsorgereglement ZVS – gültig ab 01.01.2024
- Vorsorgereglement ZVS – gültig ab 01.01.2022
- Vorsorgereglement ZVS – gültig ab 01.01.2021
- Rückstellungsreglement – gültig ab 31.12.2022
- Teilliquidationsreglement – gültig ab 31.12.2014